Das Vorhandensein gesetzlicher Anforderungen von z.B. Sonderbaurichtlinien (Verkaufsstättenverordnungen, Industriebaurichtlinien) bilden den Rahmen für die Handlungen eines Brandschutzbeauftragten. Mit seiner schriftlichen Bestellung und seinem fachlichen Hintergrundwissen hat der Brandschutzbeauftragte die Kompetenz, das innerbetriebliche Brandschutzmanagement zu analysieren und zur Entscheidung hinsichtlich seiner Zweckmäßigkeit zur Verhütung von Brandereignissen gegenüber seinem Arbeitgeber aufzubereiten. Die qdc® ist Ihr kompetenter externer Partner, wenn es um die Analyse und Reifmachung zur Umsetzung in allen Brandschutzbelangen inklusive Schulung Ihrer Mitarbeiter geht.