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Brandschutzbeauftragter

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Besser man hat, als man hätte!

Geht es um Brandschutz, ist der Brandschutzbeauftragte Ansprechpartner Nummer 1 im Unternehmen. Seine Kompetenz ist die Beratung des Verantwortlichen (Arbeitgeber und Mitarbeiter mit Leitungsfunktion) in allen Belangen zur Brandverhütung bis hin zur Nachbesserung im Schadensfall. Für viele Sachversicherer ist das Vorhandensein eines gelebten Brandschutzkonzeptes inklusive Brandschutzbeauftragten wesentliches Kriterium, wenn es um die Gewährung von Leistungen im Schadensfall geht.

Brandschutzbeauftragter

Das Vorhandensein gesetzlicher Anforderungen von z.B. Sonderbaurichtlinien (Verkaufsstättenverordnungen, Industriebaurichtlinien) bilden den Rahmen für die Handlungen eines Brandschutzbeauftragten. Mit seiner schriftlichen Bestellung und seinem fachlichen Hintergrundwissen hat der Brandschutzbeauftragte die Kompetenz, das innerbetriebliche Brandschutzmanagement zu analysieren und zur Entscheidung hinsichtlich seiner Zweckmäßigkeit zur Verhütung von Brandereignissen gegenüber seinem Arbeitgeber aufzubereiten. Die qdc® ist Ihr kompetenter externer Partner, wenn es um die Analyse und Reifmachung zur Umsetzung in allen Brandschutzbelangen inklusive Schulung Ihrer Mitarbeiter geht.

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