Egal ob Arbeitnehmer oder Unternehmen mit Weiterbildungsbedarf profitieren auch Sie von den Möglichkeiten des Qualifizierungschancengesetzes.
Seit dem 1.Januar 2019 gilt das Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung. Beschäftigten soll damit grundsätzlich der Zugang zur Weiterbildungsförderung unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße erleichtert werden. Gefördert werden dabei zum einen die Weiterbildungskosten und zum anderen besteht die Möglichkeit einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt zu erhalten, um einen durch die Weiterbildung verursachten Arbeitsausfall für das Unternehmen auszugleichen.
Sie können Sich oder Ihre Mitarbeitenden durch zertifizierte Weiterbildungsmaßnahmen qualifizieren und erhalten dabei einen Großteil der Kosten gefördert.
Gemeinsam mit Ihnen oder Ihren Mitarbeitenden erarbeiten wir einen Entwicklungsplan, um Ihnen das optimale Weiterbildungsangebot unterbreiten zu können. Die Durchführung einer nach AZAV zertifizierten Weiterbildungsmaßnahme mit unseren Trainern aus und für die Praxis gestalten wir ganz nach Ihren Vorstellungen, egal ob inhouse, in unseren Schulungsräumen oder Online. Darüber hinaus unterstützen Sie unsere Förderberater bei der Beantragung der Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz.
Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf und lassen uns über Ihren konkreten Weiterbildungsbedarf sprechen!
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