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Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 ist eine Weiterentwicklung des 1.0 Gesetztes und wurde im April 2021 eingeführt. Es verpflichtet alle KRITIS-Betreiber, spätestens bis zum 01.05.2023 erweiterte Sicherheitsmaßnahmen für ihre IT umzusetzen. Unter KRITIS versteht man Organisationen und Einrichtungen mit essenzieller Bedeutung für das Allgemeinwesen (Vgl qdc®-Glossar). Mit der Weiterentwicklung des Gesetzes wurden darüber hinaus zahlreiche Neuerung mit großer Relevanz für KRITIS-Unternehmen implementiert. Das IT-SiG 2.0 schafft damit Mindeststandards zum Schutz der IT-Systeme. Durch Managementsysteme wird die Grundlage geschaffen, diese Standards einzuhalten und zu kontrollieren. Der BSI kann dabei Sicherheitskennzeichen vergeben, die den Verbraucherschutz stärken.
Das IT-SiG 2.0 betrifft die meisten Betreiber von „kritischen Infrastrukturen“, welche besonders anfällig sind. Ein Ausfall eines KRITIS-Betreibers könnte zu Versorgungsengpässen führen, woraus eine Bedrohung und Einschränkungen der öffentlichen Sicherheit resultieren würde. Zu den Sektoren des KRITIS IT-SiG 2.0 gehören Energie, Gesundheit, IT & TK, Transport & Verkehr, Medien & Kultur, Wasser, Finanzen & Versicherungen, Abfallwirtschaft, Ernährung, Staat & Verwaltungsbereich, die Rüstungsindustrie, Unternehmen mit besonderer volkswirtschaftlicher Bedeutung sowie Unternehmen/Institutionen, die der Störfall-Verordnung (StöV) unterliegen.
Seit das IT-SiG 2.0 im Jahr 2021 beschlossen wurde, findet eine kontinuierliche Verbesserung durch den Staat sowie dem BSI in Zusammenarbeit mit den Betreibern des KRITIS Sektor statt.
Seit dem 01.05.2023 sind KRITIS-Betreiber verpflichtet Systeme zur Angriffserkennung in Ihrer IT einzusetzen. Die Funktionsfähigkeit dieser Systeme muss explizit durch aktuelle Prüfungen nachgewiesen werden. Darüber hinaus unterliegen KRITIS-Betreiber diversen Meldepflichten, wenn z.B. über Störungen und Maßnahmen zu Bewältigung dieser Störungen. Auch wird von KRITIS-Betreibern Eigeninitiative verlangt, so ist beispielsweise eine selbstständige Registrierung beim BSI notwendig. Ein weiterer Punkt ist die Einhaltung und Umsetzung aktueller IT-Standards. So müssen IT-Systeme stets auf den neusten Stand der Technik sein, um Störungen zu verhindern. Dies muss durch Sicherheitsaudits geprüft und zertifiziert werden. Dazu kann eine Zertifizierung nach ISO 27001 beitragen, um Sanktionen zu vermeiden.
Die Voraussetzungen für eine KRITIS IT-SiG 2.0 Zertifizierung sind eine umfassende Überprüfung von Prozessen und Systemen, eine enge Zusammenarbeit mit Kunden und Lieferanten, eine Dokumenten- und Datenkontrolle sowie regelmäßige Audits und Überwachungen. Unternehmen darüber hinaus nachweisen, dass sie Prozesse der kontinuierlichen Verbesserungen implementiert haben und Risiken systematisch bewerten und bewältigen. Die KRITIS IT-SiG 2.0 Zertifizierung setzt voraus, dass das Unternehmen ein effektives Qualitätsmanagementsystem lebt, das alle relevanten Gesetze und Vorschriften einhält.
Eine KRITIS Zertifizierung beginnt mit einer umfassenden Überprüfung der Geschäftsprozesse, Systeme und Dokumente des Unternehmens durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle. Die Zertifizierungsstelle überprüft in diesem Zusammenhang ebenfalls die Umsetzung des Qualitätsmanagementsystems, die Prozesse der IT sowie die Zusammenarbeit mit Kunden und Lieferanten.
Um Sie entsprechend für das Ziel der Zertifizierung vorzubereiten, beginnen unsere Berater mit einer GAP-Analyse in Ihrem Unternehmen, in Form eines Audits, mit abschließendem Auditbericht. Dabei sollen mögliche Abweichungen (“Lücken”) identifiziert und Maßnahmen zur Verbesserung dieser definiert werden. Anhand des Audits werden gemeinsam mit Ihnen Projektziele festgelegt und passend dazu ein Zeitplan erstellt. Um die Ziele möglichst schnell und wirksam zu erreichen, erfolgt eine Priorisierung von Aufgaben und Zuständigkeiten.
In dieser Hinsicht profitieren Sie von unseren langjährig erfahrenen Beratern. Wir sind stets an einer engen Zusammenarbeit mit Ihnen und Ihren Mitarbeitern interessiert. In diesem Zusammenhang ist es uns auch möglich, Schulungen und Seminare in Ihrem Unternehmen durchzuführen. Nach erfolgtem Projekt prüfen wir die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen und passen diese gegebenenfalls an, um alle Anforderungen der KRITIS zu erfüllen und Sie zur Zertifizierungsreife zu führen.
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