Zu allen Themenbereichen bieten wir Ihnen individuelle Beratungen und Seminare
Ab dem 1. Mitarbeiter sind Unternehmer verpflichtet, eine fachkundige Person für Themen der Arbeitssicherheit zu stellen
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) unterstützt den Unternehmer bei der Einhaltung sämtlicher gesetzlicher und behördlicher Vorgaben zur Gewährleistung von sicheren Arbeitsplätzen.
Manche Berufsgenossenschaften bieten Programme für kleine Unternehmen, sodass die Betreuung durch eine externe Sifa ausreicht. Unsere Kompetenz als externe Sifa:
* Zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), den Ländern und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) wurde vereinbart, für die „Fachkraft für Arbeitssicherheit” die Abkürzung „Sifa” zu verwenden. Obwohl der nicht abgekürzte offizielle Terminus „Fachkraft für Arbeitssicherheit” lautet, sollen die Abkürzungen „FASI” oder „Fasi” in diesem Zusammenhang keine Verwendung finden. Das wurde 2011 beschlossen, das letzte Mal wurde dieser Beschluss allerdings 2021 bearbeitet, sodass er in dieser Form auch heute Gültigkeit besitzt.
Die qdc® ist ein etabliertes Unternehmen in der Beratungs- und Bildungsbranche mit dem Schwerpunkt im regionalen Umfeld, aber auch Anteilen im nationalen und internationalen Markt.
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