Datenschutz ist ein Begriff, der nicht einheitlich verstanden wird. Er umfasst je nach Perspektive unterschiedliche Aspekte. Zu diesen Aspekten gehören beispielsweise:
– der Schutz der Privatsphäre,
– der Schutz vor missbräuchlicher Datenverarbeitung oder
– die Entscheidungshoheit, wem wann welche seiner eigenen persönlichen Daten zugänglich sein sollen.
Aus der Sicht des Datenschutzbeauftragen (DSB) betrifft Datenschutz den Schutz des vom Grundgesetz geschützten Rechts auf „informationelle Selbstbestimmung“ bzw. des „Rechts auf Schutz der (eine Person) betreffenden personenbezogenen Daten“ (Art. 8 Abs. 1 der Grundrechtecharta der EU). Man kann daher den Datenschutz vielleicht am einfachsten als den „Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten“ definieren. In Deutschland wird der Datenschutz primär durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geprägt.
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