Seit dem 1.Januar 2019 gilt das Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung. Beschäftigten soll damit grundsätzlich der Zugang zur Weiterbildungsförderung unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße erleichtert werden.
Gefördert werden dabei zum einen die Weiterbildungskosten und zum anderen besteht die Möglichkeit einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt zu erhalten, um einen durch die Weiterbildung verursachten Arbeitsausfall für das Unternehmen auszugleichen. Sie können Sich oder Ihre Mitarbeitenden durch zertifizierte Weiterbildungsmaßnahmen qualifizieren und erhalten dabei einen Großteil der Kosten gefördert.
Die qdc® ist ein etabliertes Unternehmen in der Beratungs- und Bildungsbranche mit dem Schwerpunkt im regionalen Umfeld, aber auch Anteilen im nationalen und internationalen Markt.
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